Wahlanfechtung – Eckhard Riedel zählt aus !

By iq130plus

Ex-Mitglied „Die Linke“

50321 Brühl

An

„Die Linke“

Kreisverband Rhein-Erft

c/o Schiedskommission

Glockenring 26c (Willi Dedecke)

50170 Kerpen

Brühl, 13.02.09

Antrag auf Einsatz Schiedskommission zwecks Wahlanfechtung

Wahlanfechtung in der Hauptsache nach §4(1), in Verbindung mit §1, §4(3), §7(5), §8(3), §9 (1) §15(3b) Wahlordnung der Partei „Die Linke“ vom 16.06.2007 Berlin

Als wahlberechtigter Versammlungsteilnehmer (Mitglied der Linken Stadtverband Brühl) habe ich nach § 15 Wahlordnung (s.o.) das Recht die am 11.02.09 durch den Stadtverband Brühl veranstaltete Wahl anzufechten. Dies gilt auch, wenn inzwischen meine Mitgliedschaft zur Linken aufgekündigt wurde.

Vorgang:

Der Stadtverband Brühl hatte per E-mail in ausreichender Zeitzone die Mitglieder der Linken (Stadtverband Brühl) zur Mitgliederversammlung und zur Wahl eines „Stadtverbandsschatzmeisters“ eingeladen.

Nach Verzögerten Beginn, wurde eine Vorstellungsrunde aller Mitglieder und Nicht-Mitglieder eingeläutet, die nicht mit der Wahl verbunden wurden.

Nach der ordentlichen Frage nach Interessenten schritt der Sprecher des Stadtverbandes Brühl Herr Eckhard Riedel zur Wahl des „Stadtverbandsschatzmeisters“ Herr Matthias Sauer. Dazu verteilte er Zettel, die eine Aufschrift „Stadtverbandssprecher“ o.ä. trug und verteilte diese an die berechtigten 6 Wähler. Im weiteren Verlauf sollten die Wähler auf diesen Zettel das Wort Ja, Nein oder Enthaltung schreiben.

Auf meinem Einwand dass ja zumindest mal ein Name erscheinen müsste, gab Herr Riedel dies an die Wahlberechtigten weiter, die dann unter Raunen diesen auch auf den Zettel schrieben.

Die Folgende Stimmauszählung nahm Herr Riedel selbst vor und gab dann die „Wahlzettel“ ohne jegliche Nachkontrolle an den Schriftführer Herr Heinz-Jürgen Pohle weiter.

Ein rechtzeitig eingegangener schriftlichen Antrag zur Wahl, sowie zur Tagesordnung wurde von Herrn Heinz-Jürgen Pohle, Vorstandsmitglied und Schriftführer im Stadtverband der Linken Brühl, vorsätzlich unterdrückt.

Ich denke diese Wahlausführungen kennen viele Mitglieder aus der nicht Rühmlichen Vergangenheit der Bundesrepublik Deutschland, sowie der Deutschen „Demokratischen“ Republik. Immer wieder zeigt sich, dass große Mängel im Demokratischen Verständnis der Partei „Die Linke“ vorliegen und auch nicht der Wille zur Qualifikation besteht – ansonsten hätte die Partei längst Abwahl- und Entlassungsanträge beschieden.

!!! Herr Riedel war schon einmal für die Grünen im Stadtrat der Stadt Wiehl vertreten !!!

Für die Bundesrepublik Deutschland


Wie andere Anträge die als Mitglied der Linken gemacht wurden werden diese durch den Kreisverband Rhein-Erft nicht bearbeitet.



Auszug Verfassungsschutzbericht

des Landes Nordrhein-Westfalen

über das Jahr 2008

Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung

Im Zentrum steht der Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung – also der nicht zur Disposition stehende Kern des Grundgesetzes (§ 3 Abs. 4 VSG NRW).

Hierzu zählen:

* Das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtssprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen; …

Schlagworte: , , , , , , , , ,

Eine Antwort schreiben